Betriebshaftpflicht Hotel- und Gaststättengewerbe
Unzufriedene Gäste, jemand verletzt sich in Ihrer Gaststätte,.... im Bereich Hotel und Gaststätten, wo sehr viele Menschen aufeinandertreffen, ist die Gefahr besonders gro�, wegen Verletzung von Pflichten oder Aufgaben in Haftungspflicht genommen zu werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, als Betreiber von Hotels oder Gaststätten, Restaurants, etc. eine Betriebshaftpflicht abzuschlie�en, die Sie vor den finanziellen Folgen entsprechender Schadensersatzforderungen schützt.
Seit: 14.05.2008 | Klicks: 47 | Vote: 0 - 0.00
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